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Heizungsgesetzdesaster „Kein Beinbruch“? Korrekt: Amputation!

Robert Habeck, der ökonomisch und juristisch kompetenzfrei den Wirtschaftsminister gebende Philosoph und Kinderbuchautor, hat in Deutschland, das mag seinem angesichts seiner „Leistungen“ als Minister kaum erklärlichen Selbstbewusstsein guttun, immerhin noch einen echten Fan. Der heißt Markus Lanz und moderiert das gleichnamige Late-Night-Talkformat im ZDF. In dessen TV-Sendung flüchtete sich also Habeck am vorgestrigen Abend, und Lanz servierte ihm, wie es sonst nur sehr selten geschieht, den Platz als exklusiver einziger Talkgast in seiner Sendung.  Wie nett von dem Markus, dem Robert seine gesamte Sendezeit für eine geradezu skurrile Selbstinszenierung zu schenken. Die zog Habeck denn auch ab, er gab dort den ostentativ Gelassenen und versteifte sich allen Ernstes u.a. zu der Aussage, das vom Bundesverfassungsgericht zwei Tage zuvor gestoppte Durchpeitschen seines Gebäudeenergiegesetzes (GEG, allgemein als Heizungsgesetz bezeichnet) sei doch gar kein Beinbruch.

STÜMPERHAFT UND IGNORANT

Richtig, möchte man da feststellen, eine solche Offenbarung der eigenen Unfähigkeit und der Missachtung des Deutschen Bundestages, also des Gesetzgebers Parlament, ist nach dem ganzen Desaster bereits der Entwicklung dieses Gesetzes kein Beinbruch, es kommt vielmehr einer kompletten Amputation gleich. Hätte es noch eines Beweises des vollendeten Dilettantismus dieser Bundesregierung bedurft, spätestens damit ist er – vor aller Augen – vollständig erbracht. Der zentral Verantwortliche für diesen Offenbarungseid und die damit demonstrierte vollkommene Unfähigkeit, dieses Land vernünftig zu regieren, heißt Robert Habeck. Und der macht nun einen auf „Hoppsala, kleiner Stolperer, nicht weiter schlimm, dann boxen wir das eben erst Anfang September nach der Sommerpause durchs Parlament“. Viel absurder kann eine Selbstdarstellung und eine Negation des für alle sichtbaren eigenen Versagens kaum sein.

Über die fundamentalen inhaltlichen Mängel dieses beabsichtigten Gesetzes, über die schlimmen wirtschaftlichen Folgen des Gesetzes für Millionen Haushalte, über die weitestgehende ökologische Wirkungslosigkeit des Gesetzesvorhabens für Zwecke des Klimaschutzes, ist ebenso bereits x-fach alles gesagt worden wie über die nur als stümperhaft zu bezeichnende erste Einbringung des Entwurfes aus dem Hause Habeck. Darauf soll deshalb an dieser Stelle gar nicht erneut eingegangen werden, das ist ein langes und erschütterndes Thema für sich.

PARLAMENTSMISSACHTUNG AUS KALKÜL

Nun ging es der Ampelregierung darum, dieses von der ganz großen Mehrheit der Bevölkerung, sehr zurückhaltend ausgedrückt, äußerst kritisch gesehene Gesetz unbedingt noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag peitschen zu wollen. Finden doch bereits am 8. Oktober in Bayern und Hessen zwei wichtige Landtagswahlen statt, die die Verabschiedung eines von der Bevölkerung so negativ empfundenen Gesetzes kurz vor diesen Wahlen für die Regierungsparteien zu einem Wahl-Waterloo werden lassen könnten. Also haben sich die Regierungsparteien in größter Hast und unter Zurückstellung all ihrer inneren Zerstrittenheit am Freitagabend der vergangenen Woche auf einen finalen Gesetzentwurf geeinigt, in der festen Absicht, diesen Entwurf in den nur fünf verbleibenden Tagen bis zum Beginn der Sommerpause durch alle Expertenanhörungen und durch sage und schreibe alle drei notwendigen Lesungen des Bundestags zu prügeln.

Mehr Missachtung des Parlaments als der von den Bürgern gewählten gesetzgebenden Institution unseres Landes ist kaum vorstellbar. Allenfalls in einer extremen Notsituation des Landes, die ein sofortiges Handeln erforderlich macht, ist eine solch rabiate Fristenverkürzung vertretbar. Eine solche liegt aber bei diesem Gesetzentwurf in gar keiner Weise vor. Darum ist diese Vorgehensweise erstens nur machtpolitisch – Angst der Regierenden vor den Wahlen des Herbstes – erklärbar. Zweitens und am schlimmsten ist sie als mindestens billigend in Kauf genommene, wenn nicht gar beabsichtigte Aushebelung der für Gesetze unabdingbar notwendigen Arbeit des Deutschen Bundestages nicht weniger als ein Angriff auf die demokratischen Institutionen und das in Jahrzehnten bewährte politische System unseres Landes.

DEMOKRATIE SIEGT – AMPEL VERLIERT

Das wurde inzwischen auch von etlichen Mitgliedern des Bundestages erkannt, was die gestrige außergewöhnlich scharf geführte Debatte erklärt. In einer solchen Situation ist es aber mit kritischen Worten allein keineswegs getan. Genau das hat ein einzelner Bundestagsabgeordneter, der CDU-MdB Thomas Heilmann, sehr schnell erkannt und sogleich gehandelt. In einem in höchster Eile mit seinen Mitarbeitern erstellten Eilantrag – derlei erfordert allein aufgrund der formalen Hürden ein nicht nur schnelles, sondern auch sehr präzises juristisches Arbeiten – an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beklagte und begründete er die Verletzung der Rechte des Deutschen Bundestages durch das von der Ampel-Regierung für diese Woche vorgesehene Durchpeitschen des Heizungsgesetzes. Und diese so wichtige Arbeit war von Erfolg gekrönt, das BVerfG gab seinem Antrag statt und stoppte damit das unwürdige Vorgehen der Ampelregierung.

Das sind gleich drei hocherfreuliche Vorgänge, die hier nicht unerwähnt bleiben sollen:

  1. Es gibt auch noch tüchtige, fachlich kompetente Bundestagsabgeordnete, die ihr Mandat sehr ernst nehmen und auch vor entschiedenen Schritten wie der Anrufung des BVerfG nicht zurückschrecken, wenn dies zur Verteidigung der Demokratie geboten erscheint. Dem MdB Thomas Heilmann (CDU) kann hier nur höchstes Lob und Anerkennung für seine Arbeit ausgesprochen werden.
  1. Die für unsere Demokratie so wichtige Gewaltenteilung hat in Gestalt dieses Rechtsspruchs des BVerfG vorbildlich funktioniert. Wer sich je etwas eingehender mit Demokratie- und Staatstheorie befasst hat, weiß um die Wichtigkeit dessen für ein funktionierendes Staatswesen.
  2. Die dergestalt bewirkte Fristverlängerung bis zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs bietet die dringend notwendige Gelegenheit, das Vorhaben in Frage zu stellen, zumindest aber ganz grundsätzlich zu überarbeiten. 

WIEDERHOLUNGSTATEN BEREITS IN SICHT

Leider droht sich aber bereits jetzt die Ignoranz und Arroganz der Macht der Ampelregierung aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag auch im September bei erneuter Einbringung zu den Lesungen durchzusetzen. Es ist fatal, wenn in diesen Tagen in einem Anflug empörten Trotzes eine ganze Reihe von Vertretern der Regierungsparteien ankündigen, dann werde man eben diesen Gesetzentwurf in völlig unveränderter Form im September im Bundestag zur Verabschiedung bringen. Das heißt im Klartext nichts anderes als „Ihr könnt Euch alle Expertenanhörungen, alle Ausschussarbeit, alle Versuche seitens der Nichtregierungsparteien, Veränderungen an diesem Gesetz vorzunehmen gleich sparen, wir machen sowieso, was wir wollen. Wir wollen dieses Gesetz genau so wie im vorgelegten Entwurf, und wir werden unsere Mehrheit dazu nutzen, es so durch den Bundestag zu bringen.“ Auch darin liegt eine weitere Geringschätzung des Parlaments, seiner Gremien und seiner Arbeit. Es spricht aus solchen Ankündigungen die schiere Arroganz der diesen Parteien durch die letzte Bundestagswahl zeitweise verliehenen Macht. Angesichts der weit über die Dauer der Legislaturperiode hinausreichenden Wirkungen dieses Gesetzesvorhabens ist das nicht nur sehr unklug, sondern daraus spricht auch eine spezifische Verantwortungslosigkeit derer, die solche Ankündigungen vornehmen und sie wahrscheinlich auch umsetzen werden.

Kurzum: Diese Bundesregierung bietet ein einziges groteskes Trauerspiel und sie droht, unserem Land mit diesem Gesetz – neben etlichen anderen, die Liste ist lang – weiteren Schaden zuzufügen. Wir Bürger sehen das. Und man muss wahrlich kein großer Prophet sein, um vorherzusagen, dass dieser Spuk der Ampelregierung mit seiner zu weitesten Teilen unfähigen Ministerriege spätestens mit der nächsten Bundestagswahl Geschichte sein wird. Dann endlich wird auch ein Robert Habeck nicht mehr den Posten des Wirtschaftsministers bekleiden dürfen, für dessen Ausfüllung er keinerlei Qualifikation mitbringt, wie er Tag für Tag eindrucksvoll belegt.

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