Zulassung von Insekten als Lebensmittel durch die EU: Ein Skandal?
Lassen Sie uns über Lebensmittel reden. Genauer: über Insekten in Lebensmitteln. Was mich selbst betrifft: Mein Appetit auf Insekten ist nicht nur gleich null, sondern ich finde den Gedanken, Insekten zu verzehren, abstoßend und ja, sogar eher ekelerregend. Ich möchte und werde nichts dergleichen essen, weder in Form ganzer Tiere, noch in stark verarbeiteter Form. Und wenn ich mir anschaue, was Sie, meine Leserinnen und Leser, im Netz diskutieren, dann vermute ich, dass es den meisten von Ihnen ähnlich geht. Möge das essen, wer will, ich nicht. Und ich lege größten Wert darauf, dass Insekten als Zutat klar gekennzeichnet werden, sodass eine Vermeidung problemlos möglich ist.
WAS TUT UNS DIE EU DA WIEDER AN?
Regelungswut oder Regelungssegen – bei vielen Themen, ich beklage das wieder und wieder, neigt die EU leider dazu, Märkte und Unternehmen so zu regulieren, dass es erstens unnötig, zweitens schädlich ist und drittens auch EU-Kompetenzen überschreitet. Andererseits gibt es selbstverständlich auch durchaus sinnvolle EU-weit geltende Regelungen, die Verbraucher schützen. Dass nicht jeder Mist hierzulande einfach so als Nahrung verkauft werden darf, sondern Lebensmittel bestimmten Regeln unterliegen, ist zum Beispiel positiv und richtig. Wenn, ja, wenn die Regeln sinnvoll sind und uns wirklich schützen.
Schauen wir einmal genauer hin. Seit dem 15. Mai 1997 gilt in der EU die sogenannte „Novel-Food-Verordnung“. Sie reguliert Lebensmittel, die bis zu diesem Zeitpunkt wenig oder gar nicht als Nahrungsmittel in der EU gehandelt wurden. Zum Beispiel exotische Früchte oder auch gentechnisch veränderte Nahrungsmittel, aber auch isotonische Produkte für Sportler. Wer ein neuartiges Lebensmittel in der EU in den Verkehr bringen will, braucht eine Zulassung und darf nicht einfach verkaufen, was er will. Das Zulassungsverfahren, das übrigens meist sehr teuer für den jeweiligen Antragsteller ist, beinhaltet eine Prüfung, ob das Produkt gesundheitlich unbedenklich ist. Nur wenn dies der Fall ist, wird eine Zulassung erteilt.
MEHLWÜRMER, WANDERSCHRECKEN UND HEIMCHEN – OHNE MICH
Nagelneu ist die Einführung von Insekten als Nahrung in der EU übrigens keineswegs. Der getrocknete gelbe Mehlwurm hat die Prüfung bereits vor knapp zwei Jahren bestanden und ist seit Mai 2021 zugelassen. Es folgte die Wanderheuschrecke und dann im Februar 2022 die Hausgrille (Acheta domesticus, auch Heimchen genannt), und nun im Januar 2023 „Teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille“. Und ganz frisch kommt nun noch die Zulassung von Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form hinzu.
Lebensmittel, die Insekten verarbeiten bzw. enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Wer sich ekelt oder Allergieproblem hat, muss ihnen ausweichen können. Exakt das werde ich und werden ganz sicher auch sehr viele andere Menschen tun: diese neuartigen Lebensmittel vermeiden. In der Schweiz übrigens, die ja kein EU-Mitglied ist, gibt es vergleichbare Verordnungen. Dort sind drei Insektenarten als Lebensmittel zugelassen. Larven des Mehlkäfers, die Hausgrille und die Europäische Wanderheuschrecke.
IRRTÜMER IN DER DEBATTE
Es drängt sich die Frage auf, was das alles überhaupt soll. Wir sind kulturell nun einmal so geprägt, dass, anders als in anderen Weltgegenden, wohl bei den allermeisten von uns der Gedanke an das Verspeisen von Insekten, ob nun pur oder beigemischt als Pulver, eher Ekel erregt. Also: Warum will uns die EU das zumuten? Doch wenn man sich das etwas genauer anschaut, zeigt sich, dass dieser erzürnten Frage durchaus einige Irrtümer zugrunde liegen.
IRRTUM 1: Sie wissen, dass ich mit Kritik an der EU nicht geize und sie in sehr vielem für übergriffig und dringend reformbedürftig halte. Aber in Sachen Insektenzulassung muss ich tatsächlich einen Irrtum aus dem Weg räumen. Es verhält sich nämlich umgekehrt. Die EU gibt keineswegs plötzlich etwas frei, das vorher verboten gewesen wäre. Es ist im Gegenteil so, dass bis zur Änderung der 1997er-Novel-Food-Verordnung zum 1. Januar 2018 Insekten in der EU NICHT verboten waren. Nun sind sie es, und nur wenn sie ausdrücklich zugelassen werden, dürfen sie in Verkehr gebracht werden (von wenigen Übergangsregelungen abgesehen). Unser Schutz vor gegebenenfalls schädlicher Insektennahrung wird also rechtlich größer und nicht kleiner.
IRRTUM 2: Vielfach lese ich Empörung darüber, dass nur jeweils bestimmte Unternehmen die Zulassungen erhalten, darunter auch außereuropäische. Nun, Produktzulassungen – nicht nur die von Insekten – beziehen sich auf den Antragsteller. Der muss schließlich das langwierige mehrere Jahre dauernde enorm aufwendige und teure Zulassungsverfahren auf sich nehmen. Im Gegenzug hat er zeitlich befristet das alleinige Recht, die Zulassung zu nutzen. Skandalös ist das nicht. Es steht jedem Unternehmen frei, selbst auch eine Zulassung zu beantragen oder sich zusammenzuschließen.
IRRTUM 3: Insekten seien in jedem Fall minderwertige oder gesundheitsgefährdende Nahrung, schließlich bekämpft man sie seit Ewigkeiten in der Speisekammer und auf dem Feld. Das sind zwei Paar Schuhe. An den Bestimmungen der Schädlingsbekämpfung ändert sich durch die Zulassungen nichts. Insekten, die zugelassen werden sollen, müssen so produziert werden, dass sie vollständig unbedenklich sind.
IRRTUM 4: Wir sollen angeblich gezwungen werden, indem man Insekten heimlich beimischt. Doch wie gesagt, wenn Insekten zugefügt sind, dann MUSS das gekennzeichnet werden. Nun mag man einwenden, dass das dann im Kleingedruckten versteckt wird, eh keiner darauf achtet und wir so eben doch daran gewöhnt werden sollen. Vielleicht, weil die Vereinten Nationen schon vor 10 Jahren empfahlen, stärker auf Insekten zu setzen, um den Proteinbedarf zu decken. Und vermutlich steckt hinter der Sorge auch die traurige Erfahrung, dass bei uns gern mal aus Möglichkeiten vorgebliche moralische Pflichten werden, wenn die vermeintlichen Weltverbesserer in ihrer Selbstherrlichkeit meinen, uns zu einem bestimmten Verhalten erziehen zu müssen. Eine solche Beeinflussung, um daran aber auch gar keinen Zweifel zu lassen, wäre kategorisch abzulehnen. Sie hat aber mit der jetzigen Zulassung einzelner Insekten durch die EU nichts zu tun. Stand der Dinge ist: Wer wissen will, was in Nahrungsmitteln alles enthalten ist, muss einfach nur lesen, was auf der Packung steht.
NUTZEN SIE IHRE VERBRAUCHERMACHT
Wie gesagt, für mich selbst gilt, dass ich mein bisheriges Leben ohne den Verzehr von Insekten verbracht habe und das auch weiterhin so handhaben werde. Insekten sind nichts, was ich selbst in meinem Essen haben will. Andere mögen da experimentierfreudiger sein, und wenn sie das mögen, dann sollen sie das dürfen, ist vollkommen in Ordnung. Wer probieren will, soll probieren. Wer das nicht abstoßend findet, der möge sich über lecker nussig oder sonst wie schmeckende Insekten aller Art als Ergänzung des Speiseplans freuen.
Wir werden dann ja sehen, ob Insektennahrung künftig den Lebensmittelmarkt in irgendeiner Weise dominieren wird, denn unserer kulturellen Prägung ist das her fremd und wird es vermutlich bleiben. Wenn die Produkte, die Insektenbestandteile enthalten, darüber zum Ladenhüter werden, werden sie ausgelistet. Womöglich konzentriert sich der Verkauf dann auf Spezialanbieter. Bis hierin sehe ich tatsächlich kein Problem.
WACHSAM BLEIBEN, WACHSAM WERDEN
Allerdings: Wir leben in Zeiten, in denen bestimmte Themen das Zeug haben, sich alles andere einzuverleiben. Klimawandel und Welternährung in Klimawandelzeiten sind solche Themen. Und schließlich: Die erwähnte Empfehlung der Vereinten Nationen, stärker auf Insekten zu setzen, hat einen Hintergrund: Der Fleischkonsum soll möglichst heruntergefahren gefahren. `Nachtigall, ick hör Dir trapsen´ kommt es einem da in den Sinn. Insofern ist Wachsamkeit und mündiges Verbraucherverhalten in der Tat gefordert.
Ich werde künftig gründlicher hinschauen. Die Idee von Insektennahrung ist für mich selbst genug, um den Verpackungen künftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Und genau das rate ich Ihnen auch, so Sie es nicht ohnehin schon tun. Solange die Kennzeichnung korrekt erfolgt, können wir alles Weitere schlicht den Markt entscheiden lassen. Dass es wirklich korrekt läuft, müssen wir dabei aber unbedingt im Auge behalten.
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